Statt vor einen Strafrichter (die Anklage wird noch geschrieben) müssen die am 5. November 2013 verhafteten sechs Infinus-Bosse aus Dresden erst einmal vor einem Zivilrichter in Leipzig Platz nehmen – fünf als Angeklagte, einer als Kronzeuge. Der Leipziger Gerichtspräsident Karl Schreiner greift zu einem cleveren Schachzug – er ruft den obersten Boss des mutmaßlichen Schneeballsystems Jörg Biehl (53) aus der U-Haft der JVA Dresden in den Zeugenstand gegen seine untergebenen Manager.
Am 22. Juni 2015, 10 Uhr, will die 9. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig unter Gerichtspräsident Karl Schreiner die drei Vorstandsvorsitzenden der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner (auch als Maklerpool rote Infinus mit einst 2.500 gewerblichen Finanzberatern bekannt)
Andreas Kison (46, JVA Leipzig),
Rudolf Ott (54, JVA Dresden) und
Dr. Kewan Kadkhodai (49, JVA Dresden),
sowie den Vorstand der Infinus AG – Finanzdienstleistungsinstitut (auch als Haftungsdach blaue Infinus bekannt, Hauptvertrieb mit einst 800 gebundenen Vermittlern für FuBus-Orderschuldverschreibungen) Jens Pardeike (48, seit 10 Februar 2014 nach einem Geständnis und 98 Tagen U-Haft in der JVA Zwickau wieder auf freiem Fuß)
und den Aufsichtsrat der Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) aus Dresden, den aus Bayern stammenden Rechtsanwalt Siegfried Bullin (49, JVA Görlitz)
als Angeklagte in einem Schadensersatzprozeß sehen.
Kläger ist ein Anleger, der für rund 75.000 Euro FuBus-Orderschuldverschreibungen gekauft hatte, die in einem mutmaßlichen Schneeballsystem draufgegangen sind, bei dem 40.000 Anleger rund eine Milliarde Euro eingezahlt hatten, wovon kaum ein Zehntel von der Staatsanwaltschaft Dresden sichergestellt werden konnte.
Bei dem mündlichen Beweisprozeß handelt es sich um einen Musterprozess für noch 300 am Landgericht Leipzig anhängige ähnliche Schadensersatzklagen. Am Landgericht Dresden sind 30 Verfahren anhängig. Dresden will aber im Gegensatz zu Leipzig erst das Strafverfahren abwarten, ehe es zivile Prozesse zulässt.
Da Biehl nicht Angeklagter ist, sondern Zeuge, muss er aussagen (keiner ist mit ihm verwandt oder verschwägert) und muss auch die Wahrheit sagen (er kann sogar vereidigt werden). Angeklagte dürfen straffrei lügen, Zeugen nicht.