Nach ersten öffentlichen Betrugsvorwürfen tauchte die Firmengründerin, die im Schwarzwald in Schramberg aufgewachsene Bulgarin Dr. Ruja Ignatova (38), im Oktober 2017, kurz bevor sie in Lissabon auf einer Veranstaltung auftreten sollte, vermutlich in die Ukraine ab, wie GoMoPa berichtete, und wird seitdem vom FBI gesucht. Kenner der MLM-Kryptoszene rieben sich die Augen:
So viele alte und leider Negativ-Bekannte aus dubiosen Projekten wie SocratesCoin.io (Pirmin Troger, Manuel Batista), Onecoin (Steven Wagner, Ralf Paulick, Mike Poppel, Benjamin Heimberger, Frank Schwarzkopf) und repay.me (Thorsten Albers) wurden da als neue Elite einer Kryptorevolution namens EXW-Wallet.com auf dem 1. offiziellen Zusammentreffen (First Official Convention) von 3.000 Gleichgesinnten aus aller Welt am 4. Januar 2020 im Rhein Main Congress Center in Wiesbaden angesagt.
EXW steht für Tauschbörse (Exchange), in der man Bitcoins, Ethereum, Euro und den hauseigenen EXW Coin einwechseln könne. Und für Aufbewahrung (Wallet).
EXW Coin Käufer können angeblich doppelt verdienen.
Über ein Trading (wie und womit genau wird nicht gesagt) würden täglich ohne Zutun des EXW Coin Käufers zwischen 0,1 und 0,32 Prozent als Bonus gutgeschrieben. Und als Empfehler von weiteren EXW Coin Käufern erhalte man je nach Rang in der Multi-Level-Marketing-Pyramide über zehn Ebenen verteilt 1 bis 50 Prozent vom Partnerbonus gutgeschrieben.
Unerlaubte Geschäfte in Deutschland
Dumm nur, dass die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin einen Tag vor dem großen Convent in Wiesbaden veröffentlichte, dass die im Impressum von EXW-Wallet.com angegebene “Central-Holding EXW Global AG / Stock Company c/o CONFIDENTIA TREUHAND ANSTALT” aus der Bergstraße 10 in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein gar keine Erlaubnis für Geschäfte in Deutschland hat.
Die BaFin warnt seit dem 3. Januar 2020:
Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.
In Österreich hat die EXW Global AG wohl versucht, Anleihen (EXW Coin Bonds) zu verkaufen, ohne die erforderlichen Papiere dafür einzureichen.
Die Wiener Finanzaufsicht FMA gab daher am 27. Dezember 2019 eine Investorenwarnung vor der EXW Global AG heraus.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die
EXW GLOBAL AG
Bergstrasse 10
9490 Vaduz
Liechtenstein
www.exw-wallet.com
der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen “EXW Coin Bonds” nicht nachgekommen ist.
Und der im Impressum von EXW-Wallet.com angegebene “Trading Partner cryptotrustconsulting Ltd.” aus London, der unter Leitung des in Österreich lebenden Niedersachsen (Buchholz in der Nordheide) Diplom-Ökonom Marc Bendrat (34) die täglich bis zu 0,32 Prozent Bonus erwirtschaften soll, hat noch nicht einmal eine FCA E-Money Licence, also eine entsprechende Brokererlaubnis der britischen Finanzmarktaufsicht, wie aus einem Bericht am 20. November 2019 im Wallstreet:online “EXW Wallet: der neue Stern am Krypto-Himmel?” hervorgeht.
Bereits am 4. Oktober 2019 hat die österreichische FMA der cryptotrustconsulting Ltd. die Entgegennahme von Geldern in Österreich verboten:
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass
CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD
20-22 Wenlock Road, London N1 7GU, Vereinigtes Königreich
Postanschrift: Clusiusweg 4 Top 5, 7540 Güssing, Österreich
Tel.: +44 20 3787 4468
Web: https://cryptotrustconsulting.com
E-Mail: [email protected]
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
Der Trader hat Antrag auf Überprüfung der Entscheidung gestellt, die FMA prüft noch.
CEO Bendrat mailte dem Verbraucherschutzforum Berlin im Oktober 2019:
Weiters geben wir bekannt, dass bereits seit längerer Zeit eine Asset-Management Lizenz im europäischen Wirtschaftsraum in Beantragung steht und noch in diesem Jahr erteilt wird. Der Audit-Prozess hierzu ist bereits abgeschlossen.
Mit anderen Worten: Derzeit liegt die Genehmigung noch nicht vor, und die Warnung ist berechtigt.
EXW Wallet Elite: Von SocratsCoin, OneCoin bis repay.me
Hinzu kommt: Die EXW-Führungskräfte, die der Teemarkenerfinder (von Kürbis-, Pina-Colada- bis Karottentee) Benjamin Herzog um sich schart, sind alles andere, als vertrauenserweckend: