Jürgen Salamon18. Februar 2015 | 11:32 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Erbinnen der Dr. Peters Group müssen für Anlagebetrug des Initiators Jürgen Salamon haften


Die Mutter und ihre drei Töchter Katharina und Kati Irene Salamon aus Dorsten, Helena Salamon aus Düsseldorf und Kristina Salamon aus Hamburg haben nach dem tödlichen Herzinfarkt von Jürgen Salamon (65) im November 2012 die Dr. Peters Group aus Dortmund zu je vier Teilen geerbt.

 

Das Landgericht Dortmund stellte am 6. Februar 2015 in einem Schadensersatz-Urteil fest, dass Jürgen Salamon ein Anlegebetrüger gewesen sei, indem er Kommanditisten des von ihm initiierten US-Lebensversicherungs-Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 105 GmbH & Co. Life Value II KG mit Sitz in der Stockholmer Straße 53 in Dortmund im Emmissionsprospekt vom 18. Oktober 2004 über die tatsächlichen Kaufnebenkosten vorsätzlich getäuscht habe.

 

Zu Lebzeiten gefeiert: Jürgen Salamon aus Dorsten in NRW, starb am 13. November 2012 im Alter v...mehrZu Lebzeiten gefeiert: Jürgen Salamon aus Dorsten in NRW, starb am 13. November 2012 im Alter von 65 Jahren vermutlich an einem HerzinfarktZu Lebzeiten gefeiert: Jürgen Salamon aus Dorsten in NRW, starb am 13. November 2012 im Alter vR ... mehrZu Lebzeiten gefeiert: Jürgen Salamon aus Dorsten in NRW, starb am 13. November 2012 im Alter v…mehrZu Lebzeiten gefeiert: Jürgen Salamon aus Dorsten in NRW, starb am 13. November 2012 im Alter von 65 Jahren vermutlich an einem Herzinfarkt

 

Die Erbinnen müssten laut Urteil für Schäden der vom Gericht festgestellten arglistigen Täuschung im Sinne des Paragraphen 264a des Strafgesetzbuches haften.

Das Gericht sprach einer Anlegerin die Rückzahlung ihrer im Jahr 2005 getätigten Beteiligung in Höhe von rund 76.650 Euro minus rund 4.500 Euro erhaltener Ausschüttungen, also rund 72.150 Euro zu.

Die Besonderheit des Fonds bestand darin, dass die Fondsgesellschaft nicht direkt US-Lebensversicherungen kauft, sondern laut Prospekt “an der Wertentwicklung einer innovativen Form von Index-Zertifikaten profitieren” könne.

 

Der Fonds kauft von der DS Life Value Emittentin GmbH 45 sogenannte US M Zertifikate, “die den Wert eines geplanten Portfolios an US-Lebensversicherungen widerspiegeln”.

Das geplante Portfolio soll aus 125 Policen mit einem angestrebten Gesamtvolumen von rund 197 Millionen Euro bestehen. Aufgebaut sollte dieses Portfolio von einer in Luxemburg ansässigen DS Live Value Portfolio S.A. (Portfoliogesellschaft) werden. Dafür sollten die Kommanditisten ein Eigenkapital von rund 71,7 Millionen Euro aufbringen.

Für jede Police, die die Portfoliogesellschaft schließlich kauft und aufbaut, sollte die DS Life Value Emittentin eine Provision von 3,3 Prozent der Versicherungssumme jeder Einzelpolice erhalten. Zusätzlich noch eine Leistungsprämie, insofern die erzielte Einkaufsrendite 16 Prozent pro Jahr übersteigt.

Dieser Schnitt zwischen Einkauf sowie Weiterverkauf oder Auszahlungs der Police sollte den Anlegern eine jährliche Rendite von 16 Prozent bescheren.

Was allerdings im Prospekt verschleiert wurde, ist die Tatsache, dass von dem Kommanditkapital, das für den Aufbau des Policen Portfolios eingesetzt werden konnte, von vornherein 23 Prozent nicht zur Verfügung stand, weil es als Anschaffungsnebenkosten abgezweigt wurde.

Weil das aber gegenüber den Anlegern nicht dargestellt worden war, sprach das Gericht von “schuldhafter Schutzgesetzverletzung des Geschäftsführers und Erblassers” Jürgen Salamon.

In der Urteilsbegründung rechnet das Landgericht Dortmund im Einzelnen vor:




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