Mit Lügen über eine Versicherung gegen Mietausfälle und mit verschwiegene Risiken in der Werbung beschäftigte der Hamburger Container-Direktinvestment-Anbieter Solvium Capital GmbH bereits Gerichte und die Verbraucherzentrale Hessen, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Doch das ist noch gar nichts im Vergleich zu den Vertragsklauseln, mit denen Solvium die Anleger aufs Glatteis führt, wie der Hamburger Check-Analyst Stephan Appel herausfand.
Um die versteckten Gemeinheiten zu erkennen, muss man lediglich Zeile für Zeile lesen, so wie sie Schwarz auf Weiß geschrieben stehen und im Streitfall die einzige Grundlage für eine Entscheidung sind.
Die Crux am Kauf eines Schiffscontainers besteht darin, dass Solvium den Kaufpreis für den Container vom Anleger kassiert, den Container also tatsächlich verkauft, aber dennoch das Recht behält, den verkauften Container an Dritte weiterzugeben. Fallen nun Mieten aus, wird der Container beschädigt oder geht er gänzlich verloren, muss Solvium dem Anleger nur in der Höhe eine Entschädigung zahlen, wie der fremde Nutzer an Solvium zahlt. Zahlt der fremde Nutzer nichts, muss Solvium laut Vertrag auch nichts an die Anleger zahlen. Die Anleger können nicht gegen die Fremdnutzer vorgehen, weil sie gar nicht deren Vertragspartner sind.Sie meinen, so ein Freibrief für Solvium, mit dem Container machen zu können, was man wolle, ohne selbst für einen Schaden einzustehen, könne es doch nicht wirklich geben?
Dann folgen Sie mal der Spur von Check-Analyst Stephan Appel durch die Containerkauf-Verträge. Hier die Passagen: