CMI13. Januar 2017 | 11:34 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Clerical Medical / Scottish Widows: Neue Chance auf Rückzahlung der Einlage plus Zinsen


Zur Jahrtausendwende verkauften deutsche Vermittler die Produkte der Londoner CMI Clerical Medical Investment Limited, die inzwischen Scottish Widows heißt, an deutsche Anleger wie warme Brötchen.

Die CMI hatte sich nämlich bei Vetragsabschluss zwei Eigentore geschossen, die dem Anleger vertraglich jährlich 8 Prozent Rendite zusicherte, egal, wie die Renten- oder Lebensversicherung lief, wie der
Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net 2011 verriet. CMI hielt ihr Versprechen dennoch nicht ein.

 

Rechtsanwalt Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der Theatinerstraße 14 in München recherchiert sei Jahren zu den Produkten der CMI Clerical Medical Investment Limited aus London, die nun Scottish Widows heißt © KAP RechtsanwälteRechtsanwalt Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der Theatinerstraße 14 i ... mehrRechtsanwalt Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der Theatinerstraße 14 in München recherchiert sei Jahren zu den Produkten der CMI Clerical Medical Investment Limited aus London, die nun Scottish Widows heißt © KAP Rechtsanwälte

 

Damals ging es darum, dass alle Schadensersatzansrüche für die vor 2002 abgeschlossenen Verträge wegen der eingeführten verkürzten Verjährung schon nach zehn Jahren und nicht erst, wie früher, nach 30 Jahren verjähren, also zum Neujahr 2012.

Die Clerical Medical Investment Limited hat nach Recherchen der KAP-Rechtsanwälte bei Vertragsabschluss zwei entscheidende Fehler gemacht, die den Anlegern und Klägern bis zur zehnjährigen Verjährung zugute kamen.

Dem Versicherungsschein habe eine Modellrechnung über eine 8prozentige Rendite beigelegen, von der die CMI bei Vertragsabschluss gewusst habe, dass die nie zu erwirtschaften sei.

Und die CMI habe die Ausschüttungen und Rückzahlung der Einlage in ihrer Police nicht von ihrer Ertragslage abhängig gemacht. Sie müsse also nun auch bei schlechter Ertragslage vertragsgemäß zahlen.

Bis zur zehnjährigen Verjährungsfrist konnten Anleger erfolgreich gegen die CMI vorgegen, danach wurde es für die meisten Anleger bislang aussichtslos.

Doch Thorsten Krause und seine Kollegin Anja Appelt haben einen neuen Dreh gefunden, wie sich Anleger von der Clerical Medical alias Scottish Widows wenigstens ihr investiertes Geld plus Nutzungszinsen wiederholen können.




Noch kein Mitglied?

Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Noch kein Mitglied?

Pressemeldungen zum Thema
» Clerical Medical Investment: Ex-Vermittler kaufen Forderungen
» MPC, PRORENDITA, Lloyd – mit britischen Policen verspekuliert?
» Verjährungfrist zwingt Anleger zum Handeln

Beiträge zum Thema
» Schnee Gruppe stellt Geschäftsbetrieb ein
» Clerical Medical zum Schadensersatz verurteilt
» Clerical Medical – Ausgehebelt?
» Modell: Lebensversicherungen mit Finanzierung (Clerical Medical International)
» Rechtsschutzversicherungen und Rentenmodelle
» Fondsgebundene Lebensversicherungen STEUERFREI verkaufen!
» Rente – ohne echtes Eigenkapital
» Verluste mit Hebelgeschäften in Verbindung mit Fondspolicen
» Zweitmarkt für Clerical Medical Policen
» fremdfinanzierte Rente
» MLP – Gericht kippt Gebühr bei Riester-Rente
» Lebensversicherung als Pyramidensystem
» Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und CMI
» Britisch kann Kritisch werden!?
» Wer kennt interessante Hebel Produkte?
» Ultra Clean AG Hanau Ultra Sonic Oberl Winter
» MLP (mit unsauberen Methoden)

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Sie haben Einwände …
gegen Inhalte oder Aussagen eines Artikels ... ?

Sparen Sie sich Rechtsanwaltskosten und treten in Direktkontakt zu uns!

Direktkontakt

Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste sowie Internet und Vervielfältigungen auf Datenträger wie USB, CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch GoMoPa®. Nutzungsrechte sind ganz oder teilweise zu erwerben. © SECRETUM MEDIA LLC.

Fehler / Problem mit Artikel melden Artikel teilen Drucken

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Schlagwörter:
Kategorien:

Kategorien zum Thema

 Private: HINTERGRUENDE

Zu den Artikeln

Kapitalanlagebetrug

Zu den Artikeln

Stichwörter zum Thema

Hauptkategorien

Allgemeines

Zu den Artikeln

Immobilien

Zu den Artikeln

Edelmetalle

Zu den Artikeln

Versicherungen

Zu den Artikeln

Kontakte und Verbindungen

Zu den Artikeln