Zur Jahrtausendwende verkauften deutsche Vermittler die Produkte der Londoner CMI Clerical Medical Investment Limited, die inzwischen Scottish Widows heißt, an deutsche Anleger wie warme Brötchen.
Die CMI hatte sich nämlich bei Vetragsabschluss zwei Eigentore geschossen, die dem Anleger vertraglich jährlich 8 Prozent Rendite zusicherte, egal, wie die Renten- oder Lebensversicherung lief, wie der
Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause von der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net 2011 verriet. CMI hielt ihr Versprechen dennoch nicht ein.
Damals ging es darum, dass alle Schadensersatzansrüche für die vor 2002 abgeschlossenen Verträge wegen der eingeführten verkürzten Verjährung schon nach zehn Jahren und nicht erst, wie früher, nach 30 Jahren verjähren, also zum Neujahr 2012.
Die Clerical Medical Investment Limited hat nach Recherchen der KAP-Rechtsanwälte bei Vertragsabschluss zwei entscheidende Fehler gemacht, die den Anlegern und Klägern bis zur zehnjährigen Verjährung zugute kamen.
Dem Versicherungsschein habe eine Modellrechnung über eine 8prozentige Rendite beigelegen, von der die CMI bei Vertragsabschluss gewusst habe, dass die nie zu erwirtschaften sei.
Und die CMI habe die Ausschüttungen und Rückzahlung der Einlage in ihrer Police nicht von ihrer Ertragslage abhängig gemacht. Sie müsse also nun auch bei schlechter Ertragslage vertragsgemäß zahlen.
Bis zur zehnjährigen Verjährungsfrist konnten Anleger erfolgreich gegen die CMI vorgegen, danach wurde es für die meisten Anleger bislang aussichtslos.
Doch Thorsten Krause und seine Kollegin Anja Appelt haben einen neuen Dreh gefunden, wie sich Anleger von der Clerical Medical alias Scottish Widows wenigstens ihr investiertes Geld plus Nutzungszinsen wiederholen können.