Im Juli 2014 sorgte die Anderson Group für Panik bei den Anlegern der Unternehmensgruppe; das Unternehmen stellte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Aktenzeichen: 36a IN 2872/14). Kapitalmarkt-Juristen befürchteten eine Infektionsgefahr für die Tochtergesellschaften. Um weiteren Vermögensschäden vorzubeugen, hat die Kanzlei mzs Rechtsanwälte per Eilantrag den Arrest von Vermögen der Anderson-Tochter Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG gerichtlich durchgesetzt.
Kurz nachdem die Geschäftsführer der Anderson Holding AG, Susanne Palmer (49) und Karsten Rausch (55), am 17. Juli 2014 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatten, informierten sie die Anleger der gruppeneignen Kommanditgesellschaften darüber, dass ihr Investment durch die Insolvenz der Muttergesellschaft gefährdet sein könnte. Seitdem bangen die Kommanditisten der folgenden Gesellschaften um ihr Erspartes:
Anderson Consulting GmbH & Co. KG (Kapitalanteile der Kommanditisten: 115.300 Euro, Stand: 2012)
Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co KG (Kapitalanteile der Kommanditisten: 633.897 Euro, Stand: 2012)
Anderson Zweite Deutsche Grundwert GmbH & Co KG (Kapitalanteile der Kommanditisten: 410.000 Euro, Stand: 2012)
Anderson dritte deutsche Grundwert GmbH & Co. KG (keine aussagekräftige Bilanz veröffentlicht)
Anderson vierte deutsche Grundwert GmbH & Co. KG (keine aussagekräftige Bilanz veröffentlicht)
BAXTER Sachwert GmbH & Co.KG (keine aussagekräftige Bilanz veröffentlicht)