The Gherkin21. Dezember 2016 | 10:41 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

9.000 geschädigte The Gherkin-Anleger versus Deutsche Bank und Commerzbank?


Das Kammergericht Berlin hat am 14. Dezember 2016 den Eröffnungsbeschluss für das Kapitalanlegermusterverfahren IVG 14 im Fall “The Gherkin” im Bundesregister veröffentlicht.

 

Als Musterklägerin wurde eine Mandantin der Berliner Kanzlei Kälberer & Tittel ausgewählt. Das ist ein wichtiger Erfolg für die rund 9.000 Anleger: Damit steht ihnen jetzt ein kostengünstiger und effektiver Weg offen, Schadensersatz zu erhalten.

Die Büroimmobilie “The Gherkin” gilt als architektonische Meisterleistung und als markantes Wahrzeichen der Londoner City. Für 9.000 geschädigte deutsche Anleger – zumeist Rentner – dürfte der Begriff “The Gherkin” hingegen dagegen das Wahrzeichen eines bizarren Anlageskandals und horrender Verluste darstellen.

Tatsächlich war die Immobilie “The Gherkin” (die “Gurke”) fast vollständig und nachhaltig an Top-Mieter vermietet. Die Immobilie hatte eine extrem gute Lage im Finanzdistrikt von London. Die hohen Mieten wurden auch tatsächlich bezahlt. Die Mietverträge liefen teilweise bis 2032. Trotzdem verkauften die finanzierenden Banken die Immobilie zwangsweise. Aber selbst dabei wurde Ende 2014 dann sogar ein Rekordpreis von 726 Millionen britische Pfund (GBP) – also 126 Millionen GBP Gewinn! – erzielt.

Anstatt der nunmehr zu erwartenden hoher Gewinne mussten die Anleger aber horrende Verluste hinnehmen.

Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus der Knesebeckstraße 59-61 in Berlin-Charlottenburg meint hierzu:




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