Der an der Frankfurter Börse notierte Maschinenbauer Singulus Technologies AG aus Kahl am Main rudert wie ein Ertrinkender um einen Rettungsring. Die Singulus Anleihegläubiger sollen nun neun Monate auf ihr monatliches Kündigungsrecht zur Rückzahlung von 12 Millionen Euro verzichten, was sie wegen fehlender Testate haben.
Die überfälligen Geschäftsberichte von Singulus für 2020 und 2021 sind bislang von den KPMG-Abschlussprüfern nicht testiert worden, weil die dafür erforderliche Fortführungsprognose noch nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte, schrieb GoMoPa am 23. März 2022 in seinem Newsletter.
Noch immer verweigert die Berliner Wirtschaftsprüfgesellschaft KPMG ein Testat für 2020 und 2021. Ohne Testate können die Anleihegläubiger sofort kündigen und ihr Geld (12 Millionen Euro plus aufgelaufener Zinsen) innerhalb eines Monats zurückverlangen.
Um doch noch die Testate zu erlangen, verlängerte Singulus am 18. Juli 2022 zwei Kredit-Vorlagen. Eine internationale Großbank verlängerte die Vorlage für eine Betriebsmittelkreditlinie von 10 Millionen Euro bis 23. August 2022. Die Vorlage für ein zugesagtes und vorrangig besichertes Darlehens in Höhe von 4 Millionen Euro wurde bis zum 28. Oktober 2022 verlängert.
Die Anleihegläubiger haben es nun in der Hand, ob sie die Anleihe kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen oder ob sie für neun Monate auf ihr Kündigungsrecht verzichten.
Der gemeinsame Interessenvertreter ist am 12. Juli 2022 überraschend zurückgetreten. Die Anleiheinhaber sollen nach dem Wunsch des Singulus-Vorstands, CEO Dr. Ing. Stefan Rinck (Foto mitte, 64, aus Wiesbaden), Finanzvorstand Diplom-Ökonom Markus Ehret (Foto rechts, 55, aus Kronberg) und Operativvorstand Dr. rer. nat. Christian Strahberger (Foto links, 49, aus Lahnstein), den Kündigungsverzicht erklären
Die SdK Schutzgemeinschaft aus München ruft deshalb zur Interessensbündelung der Anleger auf.