Anfang diesen Jahres machte der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net darauf aufmerksam, dass die bilanziell überschuldete Pro Ventus GmbH aus Großostheim in Unterfranken Silbermünzen für 40 Euro verkauft, die eigentlich nur 15,70 Euro wert sind. Die Macher Frank Bonifer und Frank Schwarzkopf garantieren dem Kunden, dass er die Münzen fünf Jahre später für 50 Euro wieder verkaufen kann – allerdings an eine andere Firma in der Schweiz, die offenbar nur aus einem Briefkasten besteht.
Nun hat die Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin diesem Handel ein Riegel vorgeschoben und mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die Rückabwicklung des von ihr betriebenen Einlagengeschäfts “durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder” angeordnet.
Rechtsanwalt Robert Nebel aus Prien am Chiemsee in Bayern hat sich mit dem Händler befasst und beantwortet dazu Anlegerfragen.
Ist der Silberhandel bei der Pro Ventus GmbH tatsächlich ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft?
Rechtsanwalt Nebel: “Die Pro Ventus GmbH hat ihren Kunden angeboten, Silbermünzen zu erstehen. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sagte die Pro Ventus GmbH ihren Kunden zu, die Münzen zu einem bestimmten Kaufpreis zurückzunehmen. Dieser Kaufpreis konnte auch über den ursprünglichen Kaufpreis liegen, was diese Kapitalanlage lukrativ erscheinen ließ.
Dieses Rückkaufsversprechen ist jedoch genau das Problem: Durch die Zusage, das angelegte Kapital in einer bestimmten Höhe zurückzuzahlen, betrieb die Pro Ventus GmbH letztlich ein Einlagengeschäft ähnlich einer Bank: Wenn ein Kunde seiner Bank Kapital zur Verfügung stellt, zum Beispiel in Form von Festgeld, wird dieses zu einem bestimmten Zinssatz verzinst. Niemand würde hier bestreiten, dass es sich um ein Einlagengeschäft handelt.”