Im Juli 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt. Nun haben die in die Affäre verwickelte Hamburger Warburg Bank sowie ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius Verfassungsbeschwerde gegen das Karlsruher Urteil eingelegt
Warburg Bank24. Oktober 2021 | 20:04 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa