Rund ein Jahr nach Beginn der Berufungsverhandlungen bestätigte das Obergericht in einem der grössten Wirtschaftsstraffälle im Kanton Thurgau die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Frauenfeld, verschärfte aber teilweise die Strafen. Zudem entschied das Gericht, dass die Angeklagten die beschlagnahmten Vermögenswerte nicht zurückerhalten