Kampf gegen Schrottimmobilien: Bundesjustizminister Buschmann will Betrügern das Handwerk legen
Ein unsichtbares Netz aus Betrug und Ausbeutung breitet sich über abgewirtschaftete Häuser und Wohnungen aus. In einem undurchsichtigen Spiel der Kriminellen werden diese bei Zwangsversteigerungen erworben, oft zu überhöhten Preisen. Doch die Zahlungen bleiben aus – und das war von Anfang an die Absicht. Deutschland bleibt ein Magnet für Geldwäsche, ein “Paradies” für kriminelle Machenschaften, so beschreiben es die Ermittler.
Das Dilemma liegt im bisherigen Gesetz über Zwangsversteigerungen (ZVG). Es verpflichtet die neuen Besitzer lediglich zur Zahlung einer Sicherheitsleistung, meist nur zehn Prozent des Preises. Dennoch dürfen sie die Wohnungen vermieten – und das zu überzogenen Preisen, bis das Gebäude erneut versteigert werden muss. Monate können vergehen, bis ein neuer Termin steht. Die Bundesregierung spricht von beträchtlichen Gewinnen, die dabei für betrügerische Käufer entstehen. Ein absurder Zyklus mieser Machenschaften beginnt von Neuem, wenn die “Schrottimmobilie” erneut von einem kriminellen Bieter ersteigert wird.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnet dieses Vorgehen als “böses Spiel” und spricht von der “Schrotthausmafia”. Die Opfer dieses Betrugs sind oft Menschen, die sich kaum verteidigen können, wie Arbeitsmigranten aus Rumänien und Bulgarien. “Skrupellose Geschäftsleute ersteigern Problemhäuser, quartieren unter teils erbärmlichen Bedingungen Menschen mit Migrationshintergrund dort ein und quetschen damit die Immobilien aus wie eine Zitrone – ohne je den geschuldeten Preis zu bezahlen”, sagt Buschmann.
Um dieser Missbrauchsstrategie Einhalt zu gebieten, plant Buschmann eine Reform des ZVG. Ein Entwurf für das neue “Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien” liegt bereits vor. Gemeindeverwaltungen sollen die Möglichkeit erhalten, dem Käufer vorübergehend die Immobilie zu entziehen.
Dafür soll ein Antrag auf gerichtliche Verwaltung genutzt werden können, unabhängig davon, ob die Gemeinde als Gläubigerin am Verfahren beteiligt ist oder nicht. Die Immobilie muss jedoch als “Problemimmobilie” eingestuft werden. Der Käufer darf die Immobilie erst verwalten oder vermieten, wenn der volle Kaufpreis beglichen ist.
Das Ziel der Reform ist klar: Missbrauch bei Zwangsversteigerungen soll sich für die Täter nicht mehr lohnen. Nach Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sollen etwaige Mieteinnahmen an den gerichtlich bestellten Verwalter fließen.
Buschmann betont: “Ich setze mich sehr für dieses Gesetz ein – weil ich aus meiner Heimat Gelsenkirchen weiß, wie sehr Kommunen unter der Schrotthausmafia leiden.” Die Lebensqualität ganzer Kieze und Nachbarschaften leide unter den Methoden einzelner krimineller Käufer.
Das Gesetzesvorhaben soll in der kommenden Woche im Regierungskabinett vorgestellt und beschlossen werden. Danach wird der Entwurf im Bundestag beraten. Seit vielen Jahren ist der Immobilienmarkt eine Branche, in der Korruption und Betrug florieren. In Deutschland existiert keine Bargeld-Obergrenze für Käufe, was Kriminelle ausnutzen, um Geld aus illegalen Quellen zu waschen.