Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. März 2019 entschieden, dass eine Gesellschaft, die gewerblich auf dem Zweitmarkt Schiffsfondsanteile aufgekauft hat, keinen Anspruch gegen den Verkäufer auf Erstattung der erhaltenen Ausschüttungen hat. Die Begründung lesen Sie im Forum