In einer beispiellosen Entwicklung hat René Benko, der Gründer der Signa-Gruppe, beim Landesgericht Innsbruck offiziell einen Antrag auf Insolvenz als Einzelunternehmer gestellt, wie der Standard berichtete. Diese Maßnahme betrifft nicht nur sein geschäftliches, sondern auch sein persönliches Vermögen. Laut Aussage seines Anwalts handelt es sich um einen proaktiven Schritt von Benko selbst, der damit auf einen früheren Insolvenzantrag reagiert, der von der Republik Österreich gegen ihn eingereicht wurde. Die Initiative der Regierung, vertreten durch die Finanzprokuratur, zielte hauptsächlich auf ausstehende Steuerforderungen ab und wurde durch Benkos Versprechen, in das Sanierungsverfahren der Signa Holding finanziell zu investieren, ausgelöst. Dies erweckte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Benachteiligung anderer Gläubiger.
Nachdem die Republik Österreich bereits im Februar eine Insolvenzeröffnung beantragt hatte, fand am Landesgericht Innsbruck eine vorläufige Anhörung statt, ohne eine endgültige Entscheidung zu treffen. Beide Parteien hatten bis zum 5. März Zeit, weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Lage vorzulegen.
Die Einreichung eines Eigenantrags durch Benko könnte das Insolvenzverfahren beschleunigen und ihm mehr Kontrolle über den Prozess geben, einschließlich der Möglichkeit, ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung zu wählen. Dies steht im Gegensatz zu einem von Gläubigern initiierten Konkursverfahren. Fachleute rechnen mit einer baldigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht, das anschließend einen Insolvenzverwalter ernennen wird, um Benkos Vermögenswerte zu bewerten und einen Entschuldungsplan zu erstellen.
Dieses Verfahren ist technisch gesehen keine reine Privatinsolvenz, da es aufgrund Benkos Status als Einzelunternehmer eingeleitet wurde, wobei er vollständig mit seinem Privatvermögen haftet. Dieser Schritt könnte weitreichende Auswirkungen auf Benkos finanzielle und geschäftliche Zukunft haben, während er versucht, seine finanziellen Verpflichtungen neu zu ordnen und möglicherweise sein Privatvermögen zur Schuldenbegleichung einzusetzen.