Rainer von Holst (67) aus NRW legte am 1. Februar 2023 vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis ab, ein Betrugs-Drahtzieher gewesen zu sein, wie die dpa und Prozessbeobachterin Ariane Lauenburg für Finanztest berichteten.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm in der Anklage gewerbsmäßigen Betrug an Anlegern mit etwa neun Millionen Euro Schaden sowie Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor.
Rainer von Holst gestand die ihm zur Last gelegten Taten und räumte ein, Drahtzieher der Betrügereien gewesen zu sein, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Er erklärte, ihm sei bewusst gewesen, dass er Anleger täusche. Das bereue er, auch dass er seine Kinder in das Betrugssystem mit hineingezogen habe.
Rainer von Holst: Gedungener Angriff auf Klaus Maurischat?
„Der Verbrecher der dich in Verden zusammenschlagen ließ, das war Rainer von Holst. Der schickte seine eigenen Kinder in den Knast, einfach mal googeln“, schrieb der Kommentator Uwe Seeliger vor 7 Monaten unter einen GoMoPa-Artikel über den Überfall auf Klaus Maurischat (66), CEO von Goldman Morgenstern und Partners Consulting LLC, der im Juni 2015 geschah und über den die Kreiszeitung einen Tag später berichtete (© Ausriss Kreiszeitung vom 13. Juni 2015).
Vor 7 Monaten im Juli 2022 saß von Holst noch in amerikanischer Abschiebehaft und wartete auf die Auslieferung nach Deutschland.
Kommentator Seeler: „Dort warten so um die 6 bis 8 Jahre Knast auf diesen brutalen Gauner und Banditen. Heute ist er 67 Jahre, wenn er rauskommt 75 Jahre. Toller Abgesang seines erbärmlichen Daseins.“
Im August 2022 wurde Rainer von Holst nach Deutschland ausgeliefert, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Am 1. Februar 2023 begann vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen den aus Nordrhein-Westfalen stammenden von Holst.
Vor Gericht hat Rainer von Holst zum Prozeßauftakt gestanden, Anleger getäuscht zu haben. Betroffen sind reihenweise Kleinanleger aus ganz Deutschland, die er um deren Ersparnisse gebracht haben soll. Manche Opfer sollen dadurch ihre gesamte Altersvorsorge verloren haben.
Laut Anklage hatte Rainer von Holst ein undurchsichtiges Firmengeflecht mit zahlreichen einzelnen Unternehmen aufgebaut. Mit Hilfe dieser Betriebe und konstruierten Geschäftsmodelle rund um die sogenannte Firmenwelten AG in Bielefeld (© Ausriss aus firmenwelten.de vom 19. März 2014) soll Rainer von Holst seine Opfer mit dem Versprechen auf 15 Prozent Zinsen pro Jahr geködert haben.
Nepp mit Halbstrom
So soll er vorgetäuscht haben, eine neue Stromspartechnologie zu vertreiben und dafür zahlreiche Kunden zu haben. In einem anderen Komplex ging es um den angeblichen Aufbau einer Metzgereikette in mehreren Bundesländern.
Investments verschiedener Art seien rund um Firmen wie Halbstrom, Firmenwelten AG, Summi Viri, Enercrox, Blackrock Advance und Wurstwelten angeboten worden. Den Anlegerinnen und Anlegern seien hohe Renditen oder Zinsen versprochen und sie mit falschen Versprechungen geködert worden. So habe sich mit einem angeblichen Stromspargerät von Halbstrom keineswegs etwa die Hälfte des Stroms ohne Leistungseinbußen sparen lassen.
Bankhaus von Holst: Bisonzucht in Nordamerika?
In Augsburg hatte er unter seinem eigenen Namen ein angebliches Bankhaus gegründet, für das er Teilhaber suchte. Das Bankhaus warb damit, in Nordamerika in die Aufzucht und Vermarktung von Bisons zu investieren. Die Staatsanwälte haben die Vorwürfe in der Anklageschrift auf mehr als 180 Seiten aufgelistet.
Rainer von Holst räumte ein, die Anleger in der Niedrigzinsphase mit der Aussicht auf hohe Zinsen geködert zu haben. In einer Erklärung des Angeklagten, die sein Verteidiger vortrug, gab er alle Anklagepunkte umfassend zu. Er habe den Menschen „utopische jährliche Renditen“ versprochen.
Erbeutetes Geld verprasst?
Das erbeutete Geld habe er binnen eines Jahrzehnts für sein „luxuriöses Leben“ ausgegeben. Daher sei nichts mehr übrig.
Das eingesammelte Geld wurde laut Staatsanwaltschaft ganz überwiegend nicht wie versprochen investiert. Vielmehr habe es dazu gedient, ein Schneeballsystem aufrecht zu erhalten. Außerdem sei es „zur Finanzierung eines luxuriösen Lebensstils“ verwendet worden, wie der Staatsanwalt vor Gericht sagte. So soll es unter anderem auch für eine Villa in Princeton in New Jersey, USA, eingesetzt worden sein, wo Rainer von Holst bis zur Festnahme durch die US-Behörden im März 2022 gelebt habe.
Der Angeklagte sagte, dass er sich bei den geprellten Kunden, die er oft gar nicht kenne, entschuldigen wolle.
Drei Kinder in Leitungspositionen
Von Holst habe das Firmengeflecht einige Jahre lang von den USA aus gesteuert, erklärte die Staatsanwaltschaft. Drei erwachsene Kinder von ihm übten Leitungspositionen aus. Ab 2016 brachen die Unternehmen nach und nach in sich zusammen. Dabei kam es laut Staatsanwaltschaft zur Insolvenzverschleppung, außerdem sei Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut worden.
Seine drei Kinder, die ihrem Vater bei den Geschäften geholfen hatten, sowie der frühere Vertriebschef sind bereits in Augsburg rechtskräftig verurteilt worden. Auch sie hatten Geständnisse abgelegt. Drei dieser Angeklagten bekamen schon 2019 Haftstrafen zwischen knapp drei und knapp vier Jahren, eine Tochter des Mannes erhielt eine Bewährungsstrafe.
Rainer von Holst verkaufte Rechnungen zur Steuersenkung
Einen weiteren Anklagepunkt neben den Betrügereien trug die Staatsanwaltschaft im Prozess vor: Rainer von Host habe anderen geholfen, Steuern zu hinterziehen. Dazu habe er Kunden über ausländische Firmen angeboten, Rechnungen zu erwerben, hinter denen keine Leistungen gestanden hätten. Damit hätten diese ihre Steuerlast unrechtmäßig reduzieren können.
Vor dem neuen Prozess gab es bereits Gespräche zwischen den Anwälten des 67-Jährigen, der Staatsanwaltschaft und den Richtern, um ein mögliches Strafmaß abzusprechen. Demnach möchten die Verteidiger eine Gefängnisstrafe von etwa fünf Jahren erreichen, den Staatsanwälten schwebt eher eine Haftstrafe in der Größe von rund sieben Jahren vor. Für den Prozess sind fast 30 Verhandlungstage bis Ende Juli 2023 geplant.
Die Anwälte forderten zudem, den Angeklagten in ein Gefängnis in einem anderen Bundesland zu verlegen, wo er im offenen Vollzug untergebracht werden könne. Reiner von Holst war früher in Bremen gemeldet. Dazu gab es am ersten Prozesstag keine Entscheidung. Nun denn… (Peter Stracke)
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