Durch ein Missgeschick seines Betreuers erwarb der Kläger eine Lebensversicherung, die in ein Zertifikat ohne die gewünschte Kapitalgarantie veranlagt war. Infolge der Insolvenz des Emittenten wurde ihm der Versicherungsvertrag aufgekündigt. Sobald dem Versicherungsnehmer der Fehler klar wurde, verklagte er das Maklerunternehmen. Dieses verwies auf die eigene untergeordnete Rolle und demzufolge mangelnde Legitimation. Weiter sei der Kunde seinen Pflichten nicht nachgekommen. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine Entscheidung getroffen. Mehr im Forum