Die neue Schlichtungsstelle in Hamburg steht allen Gewerbetreibenden mit Erlaubnis nach Paragraf 34c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im Votum-Verband gebunden. “Wir möchten, dass jeder registrierte Vermittler die Schlichtungsstelle nutzen kann. Sie war von Beginn an als Lösung für die gesamte Branche gedacht”, erklärte Dr. Sebastian Grabmaier, Chef des Maklerpools Jung, DMS & Cie. und Mitglied im Votum-Vorstand
Schlichtungsstelle30. April 2018 | 1:08 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa