Im Arbeits- und Sozialrecht treten zum Jahreswechsel zwar keine großen Reformen in Kraft. Es gibt aber eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die zu beachten sind. So startet etwa das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA). Arbeitgeber müssen zudem auch die Entgeltbescheinigungsrichtlinie beachten. Auch müssen Arbeitgeber die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden und auf Arbeitgeber kommen deutlich höhere Aufwendungen für die Insolvenzgeldumlage zu.
?nderungen24. Dezember 2009 | 8:03 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa