Die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht macht ab dem 31. Oktober Anpassungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr notwendig. Für Bankkunden gelten künftig zum Beispiel andere Einspruchsfristen und Haftungsregelungen. Noch mehr Zahlungen können dann europaweit genauso schnell und sicher wie im Inland ausgeführt werden. Neben der europäischen Überweisung sind dann auch Zahlungen per Lastschrift mit der so genannten SEPA-Lastschrift in ganz Europa möglich.
?nderungen17. September 2009 | 14:24 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa