Die renommierte Lloyds Bank GmbH steht vor einer bedeutenden Herausforderung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bank die Anordnung zur Erhöhung ihrer Eigenmittel erteilt. Diese Entscheidung folgt auf eine eingehende Sonderprüfung im Jahr 2023, die gravierende Defizite im Kreditgeschäft und bei den Auslagerungen der Bank aufgedeckt hat. Es wurde festgestellt, dass die Lloyds Bank GmbH die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllt hatte.

Rechtsgrundlage und Maßnahmen

Die Lloyds Bank GmbH verstieß gegen die Bestimmungen des § 25a Absatz 1 KWG, welcher die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation vorschreibt. Diese Organisation ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und wirtschaftlich notwendige Maßnahmen umsetzen. Ein zentraler Bestandteil dieser Organisation ist ein angemessenes und effektives Risikomanagement, das die kontinuierliche Risikotragfähigkeit der Institute gewährleistet.

Gemäß § 25a Absatz 1 KWG müssen Kreditinstitute im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Diese Systeme sind notwendig, um Risiken angemessen zu ermitteln, zu überwachen und daraus die erforderlichen Schlüsse zu ziehen. Die BaFin überwacht diesen Prozess sorgfältig und greift ein, wenn sie Mängel feststellt.

Konsequenzen für die Lloyds Bank GmbH

Im Fall der Lloyds Bank GmbH hat die BaFin festgestellt, dass die Geschäftsorganisation erhebliche Mängel aufweist. Daraufhin hat die Aufsichtsbehörde, basierend auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG, am 17. Mai 2024 die Anordnung erlassen, dass die Bank zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss. Diese Maßnahme ist seit dem 24. Juni 2024 bestandskräftig und soll sicherstellen, dass die Bank ihre Risikotragfähigkeit verbessert und künftige gesetzliche Anforderungen erfüllt.

Die Entscheidung der BaFin ist ein deutliches Signal an alle Kreditinstitute, die Bedeutung eines robusten Risikomanagements und einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nicht zu unterschätzen. Die Lloyds Bank GmbH muss nun umfassende Maßnahmen ergreifen, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen in ihre Geschäftspraktiken wiederherzustellen.