Selbstverständlich darf und muss und sollte Facebook Inhalte entfernen, die rechtswidrig oder gar strafbar sind. Gesetzesverstöße haben nichts mit Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit zu tun. Die Lösch- und Sperrpraxis von Facebook aber ebensowenig. Der 23. Januar 2019 war kein guter Tag für Facebook. An diesem Tag hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart auf die Berufung eines Klägers eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen erlassen
Facebook14. März 2019 | 7:37 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa