Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 4 HK O 5879/24).- Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI
Union Investment verliert vor Gericht: Risiko von “UniImmo Wohnen ZBI” falsch eingestuft
Die Fondsgesellschaft Union Investment hat bei ihrem offenen Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“ das Anlagerisiko nicht korrekt dargestellt. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Die Richter urteilten, dass die bisherige Risikoeinstufung des Fonds nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (Aktenzeichen: 4 HK O 5879/24). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Urteil als wichtigen Schritt für mehr Anlegerschutz wertet. Die Fondsgesellschaft kündigte jedoch an, Berufung einzulegen, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Gericht sieht falsche Risikoeinstufung bei Immobilienfonds
Der Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“, verwaltet von der ZBI Fondsmanagement, einer Tochtergesellschaft von Union Investment (Volks- und Raiffeisenbanken), wurde ursprünglich mit einer niedrigen Risikoklasse (2) beworben. Nachdem der Fonds im Juni 2024 plötzlich um rund 17 Prozent an Wert verlor, korrigierte das Unternehmen die Risikoklasse auf mittel-niedrig (3). Anlegerinnen und Anleger mussten laut Verbraucherzentrale über Nacht Kursverluste von rund einer Milliarde Euro hinnehmen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam zu dem Schluss, dass diese Einstufung nicht den tatsächlichen Risiken entsprach. Nach Auffassung der Verbraucherschützer gehört der Fonds mindestens in Risikoklasse 6 – auf einer Stufe mit Aktienfonds. Die Richter untersagten nun die weitere Werbung mit einer niedrigen oder mittelniedrigen Risikoklasse.
Immobilienfonds als „Sicherheitsillusion“ verkauft?
Während sich das Urteil nicht mit Schadensersatzansprüchen befasst, sieht sich die Verbraucherzentrale in ihrer Kritik bestätigt. Anleger könnten möglicherweise Schadensersatz fordern, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie den Fonds bei einer korrekten Risikoeinstufung nicht gekauft hätten.
Der unabhängige Fondsexperte Stefan Loipfinger kritisierte in einem Gutachten für den Verein Finanzwende, dass Anleger durch falsche Risikodarstellungen in die Irre geführt wurden. Offene Immobilienfonds seien vielfach als sichere Anlage verkauft worden – eine „Sicherheitsillusion“, die sich nun für viele als folgenschwer erweise.
Union Investment wehrt sich
Die Fondsgesellschaft Union Investment verweist darauf, dass ihre Risikoeinstufung bisher von der Finanzaufsicht akzeptiert wurde. Dennoch wirft das Urteil Fragen zur bisherigen Praxis auf und könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche offener Immobilienfonds haben.
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth könnte wegweisend für weitere Klagen sein – insbesondere von Anlegern, die hohe Verluste durch irreführende Risikoeinschätzungen erlitten haben. Ob und wann es zu möglichen Entschädigungszahlungen kommt, bleibt jedoch abzuwarten.
- Das Urteil ist – wegen Berufung – noch nicht rechtskräftig.