Der BGH hat entschieden, dass der Beitragsservice für den öffentlichen Rundfunk auch Bargeld akzeptieren muss. Der Beitragsservice verweigert aber die Bargeldannahme, das Verfahren schwelt beim Europäischen Gerichtshof. Mit Hinweis auf das Barzahlungsrecht können Bürger die Abbuchung oder Überweisung verweigern. Wie genau? Das lesen Sie im Forum
GEZ-System kollabiert7. Februar 2020 | 7:33 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa