Wer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ertappt wurde, fährt ab Rechtskraft der Entscheidung, die wegen des aktuellen Verstoßes ergeht, ein Jahr lang quasi auf Bewährung. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h auffällig wird, dem droht deshalb ein Fahrverbot das so genannte Regelfahrverbot. Das Gesetz vermutet in solchen Fällen eine beharrliche Pflichtverletzung (Paragraph 25 Abs. 1 Satz 1 StVG). Auch können mehrere Geschwindigkeitsverstöße unterhalb der 26-km/h-Grenze zu einem Fahrverbot führen, wenn sie kurz hintereinander folgen
?fter zu v1. Oktober 2009 | 12:18 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa