Nach altem Recht musste ein Inkasso-Unternehmen einen Anwalt hinzuziehen, wenn es ein Mahnverfahren vor Gericht austragen oder Zwangsvollstreckung einleiten wollte. Das ist jetzt nicht mehr nötig. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt es den Unternehmen seit vergangenem Juli, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen auch selbst