Ein 55jähriger Schwandorfer erhielt eine Mail einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Als Anlage wurde ein Strafbefehl übersandt, laut dem er eine Geldstrafe in Höhe von 475,50 Euro überweisen müsse. Für den Fall der Weigerung wurden in dem Strafbefehl acht Tage Haft angedroht