Im jüngsten Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – Aktenzeichen: 5/24 KLs 7480 Js 208433/21 (2/21)  – im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal wurde Ulf Johannemann, ein ehemaliger Top-Anwalt der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Diese Verurteilung wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen markiert das erste Mal, dass ein Steueranwalt einer Großkanzlei strafrechtlich im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften belangt wurde. Gegen das Urteil ist die Einlegung von Rechtsmitteln möglich.

Darüber hinaus wurde ein ehemaliger Mitarbeiter der mittlerweile insolventen Maple Bank zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Johannemann hatte die Maple Bank bei den Cum-Ex-Deals beraten. Freshfields hatte Gutachten über die steuerliche Zulässigkeit dieser Aktiengeschäfte erstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt warf Johannemann vor, mit “Gefälligkeitsgutachten” die Täuschung des Fiskus ermöglicht zu haben.

Die Cum-Ex-Geschäfte der Maple Bank führten laut Anklage zu einem Steuerschaden von rund 388 Millionen Euro, was letztendlich 2016 zur Insolvenz der Bank führte. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung einzustufen sind. Der Fall hat weitreichende Konsequenzen, es gab wiederholt Durchsuchungen bei Banken und Anwaltskanzleien. Der ehemalige Chef der Hamburger Privatbank Warburg, Christian Olearius, muss sich derzeit vor dem Landgericht Bonn wegen ähnlicher Vorwürfe verantworten.