Mit Urteil vom 8. Mai 2018 – XI ZR 790/16 hat der für das das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass etliche von einer Bank verwendeten und für Darlehensverträge mit einem variablen Zinssatz vorformulierten Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam sind. Welche Formulierungen das sind, lesen Sie im Forum
Zinscap-Prämie7. Juni 2018 | 1:13 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa