Es reicht nicht, die Vorgabe zu formulieren, “Ich möchte keine
lebenserhaltenden Maßnahmen” oder “Ich möchte in Würde sterben”. Mehr im Forum
BGH-Vorgaben zur Patientenverfügung25. März 2020 | 8:28 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa
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Es reicht nicht, die Vorgabe zu formulieren, “Ich möchte keine
lebenserhaltenden Maßnahmen” oder “Ich möchte in Würde sterben”. Mehr im Forum
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