Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar. Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über, und diese haben einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte. Dies hat der Bundesgerichtshof am 12. Juli 2018 entschieden