Erfreuliches Urteil für Darlehensnehmer der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank): Mit Urteil vom 05.06.2018 kam der BGH zu dem Ergebnis, dass die Apo-Bank mit der von ihr verwendeten Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr bei Darlehen mit variablen Zinssätzen für die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt. Die Einzelheiten lesen Sie im Forum