Die Definition, wann Überschuldung vorliegt, hat in den vergangenen Jahren mehrfach gewechselt. Bis Oktober 2008 reichte allein die rechnerische Überschuldung aus. Die Auswirkungen der Finanzkrise führten im Herbst 2008 bei zahlreichen Unternehmen zu erheblichen Wertverlusten. Um diese vor der gesetzlichen Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages zu bewahren, hat der Gesetzgeber durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz den zweistufigen Überschuldungsbegriff (wieder) eingeführt.
?berschuld19. Januar 2010 | 9:51 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa