Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz in Warschau, Polen, hat. Die BaFin hat angeordnet, dass Herr Jurijs Beinarovičs, Alleingesellschafter der genannten Gesellschaft, die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung in Deutschland sofort einstellen muss.
Hintergrund und Details
Nach umfangreichen Ermittlungen kam die BaFin zu dem Schluss, dass die Morena Europe Limited Liability Company über ihre Websites bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/ und bitcoinbuyer-app.com die Handelsplattform “Bitcoin Buyer” betreibt. Diese Plattform ermöglicht es deutschen Kundinnen und Kunden, Handelskonten zu eröffnen und über diese Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) in Kryptowährungen abzuwickeln.
Ein entscheidender Punkt in den Ermittlungen war die Feststellung, dass die Mitarbeitenden der Handelsplattform eigenverantwortlich Anlageentscheidungen treffen. Dies geschieht ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG), was einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen darstellt. Zudem beinhaltet das Angebot der Websites einen “Trading-Roboter”, der ebenfalls ohne die notwendige Genehmigung betrieben wird.
Konsequenzen und Maßnahmen
Aufgrund dieser Erkenntnisse sah sich die BaFin gezwungen, die sofortige Einstellung der unerlaubten Finanzportfolioverwaltung anzuordnen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und der Schutz der Anleger gewährleistet ist.
Fazit
Die Entscheidung der BaFin unterstreicht die Bedeutung einer strikten Regulierung und Überwachung von Finanzdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Kryptowährungen und des Handels mit Differenzkontrakten. Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen einholen und die gesetzlichen Vorgaben strikt einhalten.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht die BaFin den Betroffenen und der Öffentlichkeit zur Verfügung.