Anno August Jagdfeld, der Investor hinter dem renommierten Hotel Adlon in Berlin, war in einen langwierigen Rechtsstreit mit der Signal Iduna Gruppe verwickelt, den er letztendlich verloren hat. Die Klage betraf Schadenersatzforderungen in Höhe von einer Milliarde Euro, die Jagdfeld von Signal Iduna verlangte, basierend auf Vorwürfen der Rufschädigung durch die Versicherungsgesellschaft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil VI ZR 132/22 – hat diese Forderungen von Jagdfeld abgelehnt, nachdem auch das Landgericht Dortmund – (Az. 2 O 387/14 – und das Oberlandesgericht Hamm – Az. 8 U 73/20 – seine Klagen zurückgewiesen hatten. Der BGH bestätigte die vorherigen Urteile und wies die Nichtzulassungsbeschwerde von Jagdfeld vollständig zurück. Damit bestätigte das Gericht, dass keine ausreichenden Beweise für eine Rufschädigung vorlagen und die Ansprüche unbegründet waren​​.

Der Rechtsstreit selbst geht auf den Adlon-Fonds zurück, den Jagdfeld genutzt hatte, um Kapital für den Bau des Luxushotels zu sammeln. Mehrere Investoren hatten Jagdfeld vorgeworfen, seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt zu haben, was zu wirtschaftlichen Schäden für die Fondsanleger geführt habe. Diese Vorwürfe führten zur Gründung der Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger, welcher auch Signal Iduna beitrat​​.

“Niemand von SIGNAL IDUNA hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert”, sagt der Vorsitzende des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Gruppe, Ulrich Leitermann. “Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt.”

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Jagdfeld und Signal Iduna zog sich über mehrere Jahre hinweg und führte zu keinem positiven Ergebnis für Jagdfeld, was die Zurückweisung seiner umfassenden Forderungen bestätigt.

In rechtlicher Hinsicht verdeutlicht dieser Fall die Wichtigkeit, dass Unternehmen und Einzelpersonen, die sich ungerechtfertigten Klagen ausgesetzt sehen, eine entschlossene und fundierte Verteidigungsstrategie verfolgen. Dies dient nicht nur dem Schutz ihrer eigenen Interessen, sondern auch der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung und der Vermeidung von Präzedenzfällen, die das Geschäftsklima negativ beeinflussen könnten.

Abschließend sei festgehalten, dass dieses Urteil nicht nur für die SIGNAL IDUNA Gruppe von Bedeutung ist, sondern auch für alle Akteure im Bereich des Investorenschutzes. Es ist ein klares Signal an alle Beteiligten, dass das deutsche Rechtssystem keine unbegründeten Ansprüche toleriert und die Integrität des Rechtswesens entscheidend zur Konfliktlösung beiträgt.