Viele Hausbesitzer können jetzt bei ihrem Wasserversorger Geld zurückfordern. Denn Arbeiten am Trinkwasseranschluss dürfen laut Bundesgerichtshof statt mit 16 beziehungsweise 19 Prozent nur mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent in Rechnung gestellt werden. Die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer kann bis zum Jahr 2000 zurückgerechnet werden. Allerdings gibt es das Geld nicht automatisch – man muss es schon einfordern. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten also prüfen