Ab 1. Januar 2010 wird in der Bundesrepublik Deutschland zentral erfaßt, wer sich an einem Streik beteiligt. Auch ob rechtmäßig oder “wild” gestreikt wurde oder Beschäftigte ausgesperrt wurden, geht künftig in eine bundesweite Datenbank ein. Auch ist im Zuge des Elena-Verfahrens eine “mehr als 40 Seiten” lange Liste mit Angaben über jeden Beschäftigten zu liefern. Man brauche dies für eine eventuelle Entscheidung über eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sagt die BA.
Zentrale S1. Dezember 2009 | 10:05 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa