Die EU-Insolvenz ermöglicht die Entschuldung innerhalb von zirka 20 Monaten. Rechtliche Grundlage der EU-Entschuldung ist die Anerkennung der ausländischen Entschuldungsverfahren samt Restschuldbefreiung in Deutschland. Entsprechend dieser Verordnung werden in Deutschland die Entschuldungsverfahren mit Restschuldbefreiung anerkannt, wenn die Verfahren dem deutschen Recht ähnlich sind. Das bedeutet fünf Jahre Zeitersparnis im Vergleich
Wo ist die10. Juni 2010 | 8:09 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa