Nur wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ob Sie fest davon ausgehen, dass eine Rechnung korrekt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Sie muss tatsächlich richtig sein. Die Betriebsprüfer in Deutschland sind ausdrücklich angewiesen, schon jeden “Verdachtsmoment” zu nutzen, um Selbstständigen und kleinen Unternehmen den Vorsteuerabzug zu streichen. Es ist die schnellste und einfachste Möglichkeit für die Finanzämter, Steuernachzahlungen festzustellen und einzufordern
Vorsteuera21. August 2009 | 6:59 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa