Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, u.a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wird für das Jahr 2010 auf 2.555 Euro je Monat (West) festgesetzt. Die Bezugsgröße Ost im Jahr 2010 beträgt 2.170 Euro je Monat. Die wichtigsten Rechengrößen im Überblick