Der Staatsanwalt wollte zehn Monate Haft auf Bewährung. Aber der Richter fragte den Angeklagten, ob es auch ein bisschen weniger sein dürfe – und verhängte nur sechs Monate auf Bewährung. Man müsse die Verhältnismäßigkeit beachten, meinte er – und bezog sich auf die Riesenschäden der Liechtenstein-Steuerstraftäter. Der Angeklagte brauche sich wegen seiner Schäden keine Sorgen um Haft zu machen, denn die mit einer Million gehen ja auch nicht ins Gefängnis, das sehen Sie ja
Verh?ltnis23. Februar 2009 | 10:01 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa