Der Staatsanwalt wollte zehn Monate Haft auf Bewährung. Aber der Richter fragte den Angeklagten, ob es auch ein bisschen weniger sein dürfe – und verhängte nur sechs Monate auf Bewährung. Man müsse die Verhältnismäßigkeit beachten, meinte er – und bezog sich auf die Riesenschäden der Liechtenstein-Steuerstraftäter. Der Angeklagte brauche sich wegen seiner Schäden keine Sorgen um Haft zu machen, denn die mit einer Million gehen ja auch nicht ins Gefängnis, das sehen Sie ja