Viele Schuldner sind nicht in der Lage, ihren Gläubigern irgendetwas Werthaltiges anzubieten. Weder besitzen sie verwertbares Vermögen noch haben sie Einkünfte, die oberhalb der Pfändungsgrenze liegen. Gleichwohl muss auch ein solcher Schuldner vor einem Gang zum Insolvenzgericht versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Hierbei kann er seinen Gläubigern mangels eigenen Vermögens nur den sog. Nullplan anbieten. Dieser sieht prinzipiell wie folgt aus
Verbrauche10. Januar 2010 | 8:42 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa