Im Prozess um den größten Falschgeld-Fund in Sachsen-Anhalt ist das Urteil gefallen. Nach dem Spruch des Landgerichts Magdeburg soll der Angeklagte für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatswanwaltschaft hatte mehr als sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da nach ihrer Ansicht der Einsatz eines verdeckten Ermittlers rechtswidrig war. Dies wies der Richter zurück. Bei dem Mann aus Schönebeck waren Blüten im Wert von 110.000 Euro beschlagnahmt worden.
Urteil im 24. September 2009 | 18:01 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa