Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung sieht vor, dass der Verbraucher in Werbeanrufe vorher ausdrücklich eingewilligt haben muss. Somit dürfen Kunden künftig nicht mehr ohne Erlaubnis telefonisch kontaktiert werden. Es handelt sich bei der Werbung gegenüber einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung damit um eine unzulässige Belästigung. Bußgelder von bis zu 250.000 Euro können die Folge sein
Unlautere 3. März 2009 | 14:05 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa