Im Jahr 1995 beschloss das griechische Parlament die Umstellung des Grundbuches. Ausländische Eigentümer sollten sich rechtzeitig informieren, denn die erste Anfechtungsfrist läuft aus. Die Eintragungen werden rechtskräftig, wenn diese innerhalb von acht Jahren – zehn Jahre für Ausländer – ab dem Datum der Bekanntgabe nicht angefochten werden und stellen eine sogenannte unwiderlegbare Vermutung zugunsten der eingetragenen Rechteinhaber dar. Eine Veröffentlichung des Katasteramtes erfolgt in