Gesellschaftern, die die Chance einer Sanierung ergreifen wollen und deshalb bereit sind, der Gesellschaft weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, (ist) nicht notwendigerweise zuzumuten, den erhofften künftigen Sanierungserfolg mit den Gesellschaftern teilen zu müssen, die dazu nichts – nicht einmal in Gestalt des sofort zu leistenden Verlustanteils – beitragen wollen. Zwar kann grundsätzlich kein Gesellschafter (…) zu weiteren finanziellen Beiträgen gezwungen werden
Treuepflic21. Oktober 2009 | 11:47 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa