Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium prüften drei Fachleute die Sache – mit eindeutigem Resultat: “Dieses Schreiben ist eine bodenlose Dreistigkeit und zudem pietätslos gegenüber trauernden Angehörigen”, sagte Sprecher Wilfried Krames. “Wir raten, Strafanzeige zu erstatten” – entweder bei der Polizei oder beim Amtsgericht