Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium prüften drei Fachleute die Sache – mit eindeutigem Resultat: “Dieses Schreiben ist eine bodenlose Dreistigkeit und zudem pietätslos gegenüber trauernden Angehörigen”, sagte Sprecher Wilfried Krames. “Wir raten, Strafanzeige zu erstatten” – entweder bei der Polizei oder beim Amtsgericht
Trauernde 9. Januar 2009 | 14:46 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa