Es gibt Kunden, die die Zahlung von Rechnungen gezielt hinauszögern. Stellen Sie das fest, sollten Sie sich solches Gebaren nicht gefallen lassen. Zahlt ein Kunde Ihre Rechnung trotz freundlicher Erinnerung nicht und gerät in Zahlungsverzug, dürfen Sie ihm Verzugszinsen berechnen. Diese sind einerseits als Druckmittel gedacht und andererseits Ausgleich für
S?umige Ku23. Januar 2009 | 14:58 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa