Im Moment gibt es keinen Staat und kein Gebiet, das die Voraussetzungen einer “Steueroase” im Sinne des erst am 01.08.2009 in Kraft getretenen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes und der dazu am 25.09.2009 erlassenen Bekämpfungsverordnung erfüllt. Dieser Meinung ist aktuell das Bundesfinanzministerium und entbindet Steuerpflichtige von Mitwirkungs-, Nachweis- oder Aufklärungspflichten. Gleichzeitig widerspricht sich das BMF.
"Steueroas11. Januar 2010 | 9:00 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa