Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems im Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre. Aus der Ablehnung eines sofortige Auszahlungswunsches und Verhandlungen über andere Zahlungsmodalitäten kann allerdings auf fehlende Zahlungsbereitschaft geschlossen werden. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zum Zufluss von sog. “(Schein-)Renditen” aus betrügerischen Schneeballsystemen einerseits bestätigt, andererseits aber auch
Steuern au8. Juli 2010 | 17:23 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa