Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 28.10.2009 zur einkommen-(lohn-) steuerrechtlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen Stellung genommen. Somit sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Unfallversicherung, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdeckt, zum einen Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. Der Gesamtbeitrag